Factoring

Rechnungen günstig und schnell realisieren, statt teuer vorfinanzieren – DEUREMA die neue Factoring Alternative: vergleichen Sie!

Was Sie über andere Factoringarten wissen sollten:

Ist Factoring gleich Factoring?

Factoring ist nicht gleich Factoring. Zu unterscheiden ist zwischen sogenanntem:

  • Basisfactoring
  • echtem Factoring
  • Fälligkeitsfactoring (Maturity Factoring)
  • unechtem Factoring
  • stillem Factoring (Inhouse-, Bulk-, Eigenservice Factoring)

Was ist echtes Factoring?

Echtes Factoring ist ein Finanzierungsinstrument. Auf die zukünftigen Forderungen eines Unternehmens oder eines Selbständigen wird ein Kredit aufgenommen. Factoring erfolgt im Wege des Verkaufs von Forderungen, um auch bereits vor Ablauf der Forderungsfälligkeit Zahlungseingänge zu generieren. Hierfür werden meist hohe Finanzierungskosten berechnet. Soweit damit geworben wird, dass sich diese mit üblichen Skonto Zinsen vergleichen lassen würden, die dann bei Lieferanten in Anspruch genommen werden könnten, ist folgendes zu berücksichtigen: Der häufig pauschal abgerechnete Zinssatz muss auf den Zeitraum zwischen Auszahlung des Factoring-Instituts und der tatsächlichen Kundenzahlung heruntergerechnet werden. Dies führt häufig zu einem ungeahnt hohen Jahres-Effektivzinssatz, der diese Form der Finanzierung unattraktiv erscheinen lässt (vgl. unten: Welche Kosten entstehen beim echten, unechten und stillem Factoring?). 

Echtes Factoring bietet (formal nach Vertrag) die sogenannte Delkrederefunktion: Der Forderungsverkäufer soll vor Zahlungsausfällen gesichert sein, die auf der Zahlungsunfähigkeit seiner Kunden beruhen. Bei Übernahme des Delkredererisikos wird bereits häufig "vorläufig" einen Prozentsatz des Gegenwerts der Forderungen als Sicherheit einbehalten. Dieser Sicherungseinbehalt dient der Verrechnung von eventuellen Mängelabzügen, sowie auch nachträglich eingeräumten Rabatten, Skontoabzügen und ähnlichen Abzügen, die der zahlungspflichtige Kunde vornimmt. Sofern das Delkredererisiko übernommen wurde, wird zugesagt, dass der Sicherungseinbehalt auch im Fall der Nichtzahlung durch den Kunden an den Forderungsverkäufer ausgezahlt würde.

Vor Übernahme des Delkredererisikos unterzieht die Factoringfirma die Kunden bzw. Patienten einer Bonitätsprüfung, die im Ergebnis zu einer Akzeptanz des Ausfallrisikos und ggf. zur Festlegung eines Limits pro Kunde führt. Weiter unterzieht die Factoringfirma auch den Forderungsverkäufer einer Kreditwürdigkeitsprüfung!

Echtes Factoring ist also als eine Vorfinanzierung für nicht fällige Forderungen gedacht und soll das Ausfallrisiko absichern - soweit die Theorie. In den folgenden Punkten zur Praxis (vgl. unten: Welche Problem gibt es beim Ausfallschutz?).


Was ist unechtes Factoring, Fälligkeits-(Maturity-) Factoring?

Unechtes Factoring bedeutet, dass die Factoringfirma beim Ankauf von Forderungen das Ausfallrisiko, die sogenannte Delkrederefunktion nicht übernimmt. Die Finanzierungsfunktion hat beim unechten Factoring lediglich Bevorschussungs-(Kredit-)Charakter, weil das Risiko der Uneinbringlichkeit beim Forderungsverkäufer verbleibt. Hierfür werden meist hohe Finanzierungskosten berechnet. Soweit damit geworben wird, dass sich diese mit üblichen Skonto Zinsen vergleichen lassen würden, die dann bei Lieferanten in Anspruch genommen werden könnten, ist folgendes zu berücksichtigen: Der häufig pauschal abgerechnete Zinssatz muss auf den Zeitraum zwischen Auszahlung des Factoring-Instituts und der tatsächlichen Kundenzahlung heruntergerechnet werden. Dies führt häufig zu einem ungeahnt hohen Jahres-Effektivzinssatz, der diese Form der Finanzierung unattraktiv erscheinen lässt  (vgl. unten: Welche Kosten entstehen beim echten, unechten und stillem Factoring?).

Beim Fälligkeitsfactoring (Maturity-Factoring) ist es wiederum genau umgekehrt: Hier ist keine Vorfinanzierung bezüglich der Auszahlung noch nicht fälliger Rechnungsbeträge, sondern ausschließlich die Delkrederefunktion Vertragsinhalt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Dies kann alternativ auch über eine Warenkreditversicherung erfolgen. Vor Übernahme des Delkredererisikos unterzieht die Factoringfirma die Kunden bzw. Patienten einer Bonitätsprüfung, die im Ergebnis zu einer Akzeptanz des Ausfallrisikos und ggf. zur Festlegung eines Limits pro Kunde führt. Weiter unterzieht die Factoringfirma auch den Forderungsverkäufer einer Kreditwürdigkeitsprüfung (vgl. unten: Welche Problem gibt es beim Ausfallschutz?).

 


Was ist stilles (Inhouse-, Bulk-, Eigenservice-) Factoring?

Auch sogenanntes stilles Factoring ist ein Finanzierungsinstrument. Stilles Factoring gibt es sowohl beim echten als auch beim unechten Factoring. Auf die zukünftigen Forderungen eines Unternehmens oder eines Selbständigen wird ein Kredit aufgenommen. Das stille Factoring erfolgt im Wege des Verkaufs von Forderungen, um auch bereits vor Ablauf der Forderungsfälligkeit Zahlungseingänge zu generieren. Stilles Factoring gibt es auch beim Fälligkeitsfactoring um das Ausfallrisiko abzuwälzen alternativ zu einer Warenkreditversicherung.

Beim stillen Factoring tritt das Factoring-Institut gegenüber dem Kunden überhaupt nicht in Erscheinung, weshalb der Rechnungsversand und selbst der kaufmännische Mahnlauf nicht im Dienstleistungsumfang liegt. Mangels Servicefunktion entfallen die abgerechneten Kosten allein auf die Vorfinanzierung bzw. Ausfallversicherung.


Welche Problematik gibt es beim Ausfallschutz?

Das Ausfallrisiko entsteht bei Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunwilligkeit des Kunden. In der Praxis bestehen jedoch maßgebliche Definitions- und Abgrenzungsprobleme der verschiedenen Auslöser des sogenannten Delkredererisikos: Die Geschäftsbedingungen eines derartigen Factoringvertrages sehen regelmäßig vor, dass die Forderungen frei von Rechten Dritter sein und bei ihrer Entstehung der Höhe nach einwandfrei feststehen müssen. Sehr viel weiter hinten in den AGB steht dann bisweilen eine damit korrespondierende Klausel, wonach bei streitigen Angelegenheiten bereits ausgezahlte Zahlungen von der Factoringgesellschaft an den Forderungsverkäufer rückbelastet werden können.

Man kann sich vorstellen: der zahlungspflichtige Kunde hat auf Mahnungen nicht gezahlt. Die Bonitätsprüfung über den Kunden zeigt ein drohendes Ausfallrisiko. Fragt man den nicht zahlenden Kunden jetzt warum er nicht zahlt, wird er dies meist damit begründen, dass die Rechnung nicht berechtigt sei, weil ... , also eine streitige Angelegenheit. Hier gibt es jetzt verschiedene vertragliche Konstellationen. Den Forderungsverkäufer trifft die sogenannte Veritätsgarantie, d.h. die Haftung für den Bestand der Forderung. Jetzt ist jedenfalls der Forderungsverkäufer wieder in der Pflicht die Berechtigung des Anspruchs nachzuweisen, trotzdem er ja genau damit nichts mehr zu tun zu haben meinte, und verzichtet ggf. auf die weitere Geltendmachung, zumal meist das Kostenrisiko einer gerichtlichen Durchsetzung im Nichterfolgsfall beim Forderungsverkäufer verbleibt. Eine ggf. vorsorglich erfolgte Rückbelastung in einer späteren Sammelabrechnung ist ggf. kaum zu sehen. Damit begründet sich auch die Frage nach dem Zweck einer Kreditwürdigkeitsprüfung des Forderungsverkäufers. Schließlich ist eine Absicherung der Realisierbarkeit der Rückbelastung erforderlich für den Fall, dass der eingereichte Forderungsbestand nicht ausreicht. 100% Ausfallschutz? Ja, wie vertraglich vorgesehen, aber ... !


Welche Kosten entstehen beim echten und unechten Factoring?

Die Factoringfirma berechnet einen Provisionssatz auf die angekauften Rechnungen. Dieser entfällt insbesondere beim stillen Factoring, bei dem fast keine Dienstleistungen übernommen werden, fast ausschließlich auf Finanzierungszinsen.

Hierzu gilt es folgendes zu bedenken: Factoring ist eigentlich als Liquditätsvorfinanzierung für Forderungen mit einem erst erheblich später eintretenden Fälligkeitdatum gedacht. Die Fälligkeit von Rechnungen für Dienstleistungen, Werkleistungen oder Warenlieferungen ist aber im Regelfall bereits mit Rechnungsstellung gegeben. Ein regulärer Zahlungseingang kann vom Kunden innerhalb 14 Tagen erwartet werden. Wenn jetzt beim unechten Factoring von der Factoringfirma für eine vorfinanzierte sofortige Auszahlung eine Provision in Höhe von beispielsweise 2 % abgerechnet wird, entspricht dies einem auf die Rechnungen aufgenommenen Kredit für den Zeitraum bis zum Zahlungseingang von verbleibenden 14 Tagen mit einem jährlichen Effektivzinssatz per anno (52 Wochen geteilt durch 2 = 26 mal 2%) von annähernd 52% Zinsen. Teurer kann man Liquidität kaum finanzieren? Doch das geht:

Wird für echtes Factoring von der Factoringfirma für eine vorfinanzierte sofortige Auszahlung eine Provision in Höhe von beispielsweise 3 % abgerechnet, entspricht dies einem auf die Rechnungen aufgenommenen Kredit für den Zeitraum bis zum Zahlungseingang von verbleibenden 14 Tagen mit einem jährlichen Effektivzinssatz per anno (52 Wochen geteilt durch 2 = 26 mal 3%) von annähernd 73% Zinsen. Häufig ist der Provisionssatz sogar noch höher. Teurer kann man Liquidität nun wirklich kaum finanzieren!


Welche Dienstleistungen umfasst Factoring?

Die bedeutendste Dienstleistung bestünde für Rechnungsaussteller in der Übernahme des Mahn- und Inkassowesens durch die Factoringfirma, Abrechnungsfirma oder Verrechnungsstelle sowie in der Bonitätsprüfung der Kunden, sodass der Rechnungsaussteller auf ein eigenes Debitorenmanagement weitgehend verzichten kann.

Bei Factoringfirmen ist selbst der Versand der Rechnungen meist nicht im Leistungsumfang der Dienstleistungen umfasst. Beim sogenannten stillen Factoring tritt die Factoringgesellschaft gegenüber dem Kunden überhaupt nicht in Erscheinung, weshalb selbst der kaufmännische Mahnlauf nicht im Dienstleistungsumfang liegt.

Bei Abrechnungsfirmen und Verrechnungsstellen beschränken sich zudem diese Dienstleistungen häufig in einem kaufmännischen Mahnlauf und ggf. Abgabe an eine Inkassogesellschaft. Ein gerichtliches Mahnverfahren und weitere mögliche Schritte der anwaltlichen Forderungsverfolgung gehören häufig nicht zum Leistungsumfang der Abrechnungsfirmen und Verrechnungsstellen und wenn überhaupt nur gegen Abwälzung des gesamten Kostenrisikos.


Was Sie über DEUREMA FACTORING wissen sollten:

Was ist DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING?

DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING bietet sogenanntes BASIS-FACTORING mit exklusiver "Full-Service-Funktion". Rechnungsaussteller erhalten die komplette Rechnungsabwicklung all inclusive aus einer Hand.

DEUREMA übernimmt den Rechnungsdruck, die Kuvertierung, die Frankierung, den Rechnungsversand, die Zahlungseingangsverbuchung, die Zahlungseingangsüberwachung, erforderlichenfalls einen professionellen kaufmännischen Mahnlauf und den Einzug von offengebliebenen Forderungen. DEUREMA tritt an Ihrer Stelle als Abrechnungsgesellschaft bzw. Verrechnungsstelle partnerschaftlich gegenüber dem Kunden auf und sorgt für transparente Verbuchung und Abrechnung der eingegangenen Kundengelder.

DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING ist für alle Rechnungsaussteller gedacht, (die auf Wirtschaftlichkeit achten und nicht selbst in Geldschwierigkeiten stecken), die mit der Rechnungsabwicklung nichts mehr zu tun haben wollen, und denen es aber auf geringe Kosten (bei DEUREMA ab 0,01 %) ankommt. Bedenken Sie: 3 % (oder mehr) Factoringgebühr vom Umsatz bei anderen Factoring-Anbietern sind je nach eigener Kostenquote oft zwischen 10 und 30 % von Ihrem Gewinn!


Jeden Freitag ist Abrechnungs- und Zahltag!

DEUREMA rechnet die Zahlungseingänge auf die Rechnungen in einer Sammelabrechnung jeden Freitag ab und zahlt aus. Die Verbuchung der Zahlungseingänge erfolgt tag genau und kann unabhängig davon jederzeit in einer E-Akte nachvollzogen und ausgewertet werden.

Erfahrungen aus dem Bereich der Heilberufe zeigen: Auf Rechnungen von externen Verrechnungsstellen wird schneller und häufiger gezahlt als bei direkter Rechnungsstellung und Mahnlauf durch den Leistungserbringer!

Die Fälligkeit von Rechnungen für Dienstleistungen, Werkleistungen oder Warenlieferungen ist im Regelfall bereits mit Rechnungsstellung gegeben. Je nach Branche kann ein regulärer Zahlungseingang vom Kunden nach DEUREMA Erfahrung innerhalb von 7 Tagen erwartet werden.


Was bringt DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING?

DEUREMA bringt (Ihnen) Geld! Durch die Abgabe Ihrer Rechnungen zur Abwicklung der Kundenzahlungen an DEUREMA vermeiden Sie Kosten aus der Bindung interner Kapazitäten ohne Umsatzgenerierung und können sich voll auf Ihre Kunden konzentrieren.

DEUREMA konzentriert sich auf die termingerechte Zahlung Ihrer fälligen Rechnungen. Eine teurere Vorfinanzierung nicht fälliger Rechnungen ist dadurch im Regelfall überflüssig!

DEUREMA tritt als transparente und partnerschaftliche Verrechnungsstelle gegenüber den Kunden auf. So stellen sie sicher, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden möglichst wenig belastet wird, und fördern die Fortsetzung einer positiven Geschäftsbeziehung.


Wie einfach ist DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING?

DEUREMA beschränkt sich auf eine Einziehungsabtretung. DEUREMA benötigt keine Kreditwürdigkeitsprüfung über Rechnungsaussteller!

Rufen Sie uns einfach an, wir klären die Einzelheiten kurzfristig. Im Regelfall kann DEUREMA Factoring das Abrechnungsmanagement bereits am nächsten Tag starten. 


Wie reagieren die Kunden auf DEUREMA Abrechnungen?

Die Erfahrung aus dem Bereich Heilberufe zeigt, dass Rechnungen, die von einer Verrechnungsstelle verschickt werden, eine größere Akzeptanz bei Kunden haben als Rechnungen mit dem Absender des Leistungserbringers.

Wir empfehlen jedoch Ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie Ihre Rechnungen in Zukunft mit dem Absender der DEUREMA erhalten.

Für Ärzte, Krankenhäuser und andere an eine berufliche Schweigepflicht gebundene Berufsgruppen ist es verpflichtend die Patienten vorab zu informieren und eine entsprechende Einverständniserklärung mit Entbindung von der Schweigepflichtentbindung unterschreiben zu lassen.


Was kostet DEUREMA ABRECHNUNGS-FACTORING?

Die DEUREMA Bearbeitungsgebühr (netto zzgl. MWSt) beträgt für Rechnungsaussteller je Rechnung 
auf 0,01 % genau berechneter Effektivprozentsatz:

  • i.H.v. 1% von Rechnungsbeträgen bis 1.000 €,
  • zzgl.  0,1% von Rechnungsmehrbeträgen über 1.000 € bis 10.000 €,
  • zzgl.  0,01% von Rechnungsmehrbeträgen über 10.000 €,

mindestens jedoch bei reinem Emailversand 1 € bzw. *bei Postversand 2 €.

Die DEUREMA Bearbeitungsgebühr fällt jedoch nur an bei Geldeingang und wird jeweils anteilig berechnet nach dem Verhältnis von Geldeingang zum Rechnungsbetrag. 

kein Mindestumsatz, keine Einrichtungs- Monats-, Jahresgebühr!

Beispielsgebührentabelle: 

Rechnungs-
betrag
DEUREMA-
Gebühr
effektiv
%
*100 €
1 €
 1,00%
200 €
2 €
 1,00%
1.000 €
10 €
 1,00%
2.000 €
11 €
 0,55%
3.000 €
12 €
 0,40%
4.000 €
13 €
 0,32%
5.000 €
14 €
 0,28%
10.000 €
19 €
 0,19%
50.000 €
23 €
 0,05%
100.000 €
28 €
 0,03%
500.000 €
68 €
 0,01%

Gebühr jeweils zzgl. MWSt.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Händler, Gewerbetreibende, Selbständige oder Freiberufler, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausgeschlossen sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.


Welche Dienstleistungen beinhaltet DEUREMA FACTORING?

DEUREMA übernimmt die komplette Rechnungsabwicklung. Sie erstellen die Rechnung, DEUREMA erledigt den Rest.

DEUREMA veranlasst den Rechnungsausdruck, den Rechnungsversand, die Zahlungseingangsüberwachung, die Zahlungseingangsverbuchung, erforderlichenfalls einen professionellen kaufmännischen Mahnlauf und für offengebliebenen Forderungen den Forderungseinzug einschließlich anwaltlichen Aufforderungsschreiben durch DEUREMA Kooperationsanwälte, das gerichtliche Mahnverfahren und wenn notwendig die Vollstreckung - all inclusive, alles aus einer Hand!

Vergleichen Sie mal mit anderen Abrechnungsgesellschaften und Verrechnungsstellen.


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