DEUREMA FORDERUNGSMANAGEMENT baut Ihre Außenstände ab – *Kooperationsanwälte inclusive!

DEUREMA Leistungen für Sie:

  • Anwaltliche Zahlungsaufforderung*
  • Anwaltliche Mahnverfahrensandrohung*
  • Bonitätscheck
  • Telefonische Zahlungsaufforderung

Ab festgelegter Forderungshöhe und bei positiver Bonitätsauskunft

  • Gerichtlicher Mahnbescheid*
  • Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid*
  • Gerichtsvollzieherauftrag*

Langzeitüberwachung

  • Kontinuierliche anwaltliche Zahlungsaufforderungen*
  • Regelmäßige Bonitätschecks
  • Wiederholter Gerichtsvollzieherauftrag* (bei aktueller positiver Bonitätsauskunft)

Inklusivleistungen

  • Rechnungsdatenübernahme
  • Zahlungsverbuchung
  • Zahlungsüberwachung
  • E-Aktenzugang, Kundenbonitätscheck
  • Periodische Sammelabrechnung
  • Statistische Auswertung

* DEUREMA Kooperationsanwälte inklusive!
DEUREMA beauftragt die Kooperationskanzlei und übernimmt das Kostenrisiko der Anwaltsgebühren.

Ihre Vorteile:

1. Zeitersparnis und Buchhaltungsentlastung, dies ermöglicht volle Konzentration auf die Kunden

Die Abgabe einer Rechnung zur Abwicklung der Kundenzahlung an DEUREMA entlastet die Buchhaltung sofort. Sie vermeiden Kosten aus der Bindung interner Kapazitäten ohne Umsatzgenerierung und können sich und Ihre Mitarbeiter auf den Kernbereich Ihrer Tätigkeit konzentrieren. Damit profitieren letztlich auch die Kunden von einer Beauftragung der DEUREMA.


2. Beschleunigung bei der Eingangsverbuchung von Kundenzahlungen führt zur Erhöhung der Liquidität

Erfahrungen aus dem Bereich der Heilberufe zeigen: Auf Rechnungen von externen Verrechnungsstellen wird schneller und häufiger gezahlt als bei direkter Rechnungsstellung und Mahnlauf durch den Leistungserbringer! Der Zahlungseingang vom Kunden erfolgt meist schon nach 7 bis 14 Tagen.


3. Zahlungsvermittlung als externe Verrechnungsstelle - transparent und partnerschaftlich

DEUREMA tritt an Ihrer Stelle gegenüber dem Kunden auf. Wir vereinbaren, wenn vom Kunden gewünscht auch Ratenzahlungen und überwachen regelmäßige Zahlungseingänge. So stellen sie sicher, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden möglichst wenig belastet wird, und fördern die Fortsetzung einer späteren positiven Geschäftsbeziehung.


4. Sollte einmal eine Kunde nicht rechtzeitig zahlen, trägt er auch die Mahnkosten

Sollte einmal ein Kunde in Zahlungsverzug kommen sind die Kosten von DEUREMA vom Kunden zu ersetzen. Auftraggeber zahlen lediglich unsere Bearbeitungspauschale, die im Regelfall unter ihrem Eigenaufwand liegt. DEUREMA erledigt den Rest.


5. Ausfall von Kundenzahlungen vermeiden

DEUREMA hilft – insbesondere bei rechtzeitiger Beauftragung – Forderungsausfälle gering zu halten und das Ausfallrisiko zu minimieren. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf Ihr Geschäftsergebnis: 3 % Umsatzausfall bedeuten bei einem betriebsinternen Kostenfaktor von 70% bereits 10 % Gewinn weniger, und 10 % Umsatzausfall bei einem betriebsinternen Kostenfaktor von 90 % entscheiden sogar über Gewinn oder Verlust!


6. Automatisierte Abläufe und Fristenüberwachung für rechtzeitige Kundenzahlungen

DEUREMA führt eine ständige Fristenkontrolle durch. So erfolgt unmittelbar nach Ablauf von gesetzten Zahlungsfristen oder Ratenzahlungsterminen ohne Zahlungseingang automatisiert eine Einleitung der gebotenen Folgemaßnahme.


7. Nur in Problemfällen: gerichtlicher Vollstreckungstitel

Sollte in Problemfällen eine Kundenzahlung auf alle außergerichtlichen Anschreiben ausbleiben, sind die Kooperationsanwälte der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH sind auch im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren vertretungsbefugt. Im Rahmen der DEUREMA Leistungspakete kann nahtlos ein gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt werden, wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zu einer Zahlung geführt haben. DEUREMA begleitet das Verfahren bis zur Erlangung eines Vollstreckungstitels.


8. auch nachgerichtliche Bearbeitung von ausgebliebenen Kundenzahlungen

Im nachgerichtlichen Bearbeitung von ausgebliebenen Kundenzahlungen, also nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels, prüft DEUREMA die Vollstreckungsmöglichkeiten, beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, der Aufstellung eines Einkommens- und Vermögensverzeichnisses oder beantragt ggf. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Forderungsvollstreckung.


9. Bonitätsprüfungen für kundenorientierte Maßnahmensteuerung

DEUREMA führt zusätzliche Bonitätsprüfungen durch. So kann die Maßnahmensteuerung für die Abwicklung der Kundenzahlung kundenspezifisch angepasst erfolgen. In Fällen des sog. Eingehungsbetruges können so zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Kunden, die von vorneherein bei Leistungsinanspruchnahme keine ausreichenden Zahlungsmittel hatten, doch noch zur Zahlung zu aktivieren.


10. Langzeitüberwachung ausgebliebener Kundenzahlungen

In einer Langzeitverfolgung nach erfolgter Titulierung kann DEUREMA die Realisierung der Kundenzahlung durch beharrliche Zahlungsaufforderungen, konsequente Überwachung der Vermögensverhältnisse des Kunden, Adresspflege und Ermittlung von Neuadressen sowie Weiterführung der Forderungskonten weiterverfolgen.




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